Mai 18, 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)       Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Smart Home Elektronik Hellweg GmbH, Haselünner Straße 5, 49774 Lähden, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Hellweg, Telefon: 0173/7421056, E-Mail: info@smarthome-elektronik.de (im Folgenden kurz „Smart Home Elektronik“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

(2)       Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1)       Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir den Kunden hierüber gesondert.

(2)       Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 3 Vertragsschluss

(1)       Bestellungen des Kunden bei Smart Home Elektronik stellen lediglich ein Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Smart Home Elektronik.

(2)       Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

(3)       Die Annahme des Vertrages erfolgt durch Smart Home Elektronik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

§ 4 Lieferung

Gegenüber Unternehmerkunden bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Smart Home Elektronik wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1)       Alle Preise verstehen sich in Euro und soweit nicht anders angegeben zzgl. der derzeit geltenden Umsatzsteuer sowie Verpackung und Versandkosten.

(2)       Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Kunde, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(3)       Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

(4)       Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(5)       Smart Home Elektronik ist bei Werkleistungen berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 110 % Prozent des Wertes der von uns erbrachten Leistungen zu verlangen, wobei im Falle nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen ein angemessener Abschlag zu erfolgen hat. Die (restliche) Vergütung ist im Fall von Teilabnahmen anteilig bei den Teilabnahmen, im Übrigen bei der Abnahme fällig, soweit nicht das Gesetz eine frühere Fälligkeit vorsieht, insbesondere nach § 641 Abs. 2 BGB. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen seitens Smart Home Elektronik spätestens 30 Tage nach Erhalt einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlungsanforderung für die Abschlagszahlungen und nach Teilabnahme bzw. Abnahme in Verzug, soweit er nicht vorher bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Leistungen steht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1)       Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Smart Home Elektronik (nachfolgend „Vorbehaltsware“).

(2)       Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben Folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Smart Home Elektronik bis zur Erfüllung sämtlicher Smart Home Elektronik gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

(3)       Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Smart Home Elektronik erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht. Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Smart Home Elektronik die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Smart Home Elektronik. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Smart Home Elektronik unverzüglich zu benachrichtigen.

(4)       Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Smart Home Elektronik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Smart Home Elektronik abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen von Smart Home Elektronik hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Smart Home Elektronik die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Smart Home Elektronik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Smart Home Elektronik freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Gewährleistung

(1)       Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware Smart Home Elektronik anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind in Textform und so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.

(2)       Gegenüber Unternehmerkunden gilt, dass Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen.

(3)       Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Smart Home Elektronik, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Smart Home Elektronik unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat Smart Home Elektronik den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen

(4)       Smart Home Elektronik ist im Rahmen der Nacherfüllung bei Werkleistungen in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen. Smart Home Elektronik ist für die Nacherfüllung eine Frist von 2 Wochen einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Verjährung werkvertraglicher Ansprüche

(1)       Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

(2)       Die Verjährungsfrist nach Abs. 1 gilt jedoch mit folgender Maßgabe:

  1. Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit Smart Home Elektronik eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat.
  2. Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
  3. Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(3)       Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme.

(4)       Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

(5)       Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

(6)       Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9 Haftung

(1)       Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Smart Home Elektronik oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Smart Home Elektronik nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Smart Home Elektronik den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes bzw. der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

(2)       Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(3)       Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(4)       Wenn und soweit Smart Home Elektronik den Kunden über Zuschüsse, Fördermittel, Beihilfen, Subvention usw. informiert, so erfolgt dies stets ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen. Für die Gewährung von beantragten Zuschüssen, Fördermitteln, Beihilfen, Subvention usw. übernimmt Smart Home Elektronik keine Haftung.

§ 10 Geltendes Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11 Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von Smart Home Elektronik zuständig ist. Smart Home Elektronik ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.